Wir prüfen gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV 70
Sie nutzen ein gewerbliches Fahrzeug? Dann sind Sie im Rahmen der UVV – Vorschrift DGUV 70 (Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge, bisher: BGV D29) verpflichtet, einmal im Jahr bzw. nach Bedarf, diese Untersuchung durchzuführen. Es macht hierbei keinen Unterschied, ob Sie Dienstwagenfahrer eines großen Unternehmens sind, oder ob Sie ein kleinen Handwerksbetrieb besitzen. Entscheidend ist hier lediglich die Art des Fahrzeugeinsatzes. Sollten Sie mit Ihrem gewerblich genutzten Fahrzeug in einem Arbeitsunfall verwickelt sein, der aufgrund Missachtung der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zurückzuführen ist, kann die Berufsgenossenschaft unter Umständen die Versicherungsleistung verweigern.
WICHTIG!!! Die UVV ist eine Arbeitssicherheitsvorschrift, welche nichts mit der Verkehrssicherheit zu tun hat. Nur weil Ihr Fahrzeug zum Beispiel gerade erst bei der HU war, ist nicht automatisch die UVV nach DGUV 70 durchgeführt. Dieses ist eine Position, die Sie unabhängig von der HU Untersuchung oder der Regelwartung in Auftrag geben müssen.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie umfassend zu diesem Thema.